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Willich bleibt Zahlmeister

Willich bleibt Zahlmeister

Schlappe für die Stadt Willich: Der „Kommunalsoli“ in Nordrhein-Westfalen steht nicht im Widerspruch zur Verfassung des Landes. Das hat der Verfassungsgerichtshof jetzt in Münster entschieden.

Stadt Willich (stz).

Damit haben die NRW-Verfassungsrichter eine Klage von mehr als 70 Städten und Gemeinden (darunter die Stadt Willich) gegen das „Stärkungspaktgesetz Stadtfinanzen“ der rot-grünen Landesregierung zurückgewiesen. Das Gesetz fordert von finanzstarken Kommunen einen Solidaritätsbeitrag für notleidende Städte in NRW.

Die Willicher CDU-Fraktion bedauert die Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtes. „Der Kommunalsoli, den die rot-grüne Landesregierung erfunden hat, verstößt zwar nicht gegen die NRW-Verfassung, ist aber politisch weiterhin falsch“, sagt Johannes Bäumges, CDU-Fraktionsvorsitzender. Die Stadt Monheim habe bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgerichts zu ziehen.

Die Stadt Willich leidet enorm unter der finanziellen Belastung: In den Jahren 2014 bis 2016 wurden fast zwei Millionen Euro (2017: 778 970 Euro) von der Landesregierung aus dem Haushalt der Stadt abgezweigt.

„Das Geld für den Kommunalsoli fehlt der Stadt Willich und ihren Bürgern: bei der inneren Sicherheit, der Ausstattung der Feuerwehr, in Kindergärten, in den Vereinen oder bei der Reparatur von Straßen und Gehwegen“, so Bäumges.

Willich musste in den vergangenen Jahren die Steuersätze erhöhen, um den Kommunalsoli stemmen zu können. „Je besser eine Kommune wirtschaftet, desto mehr muss die Stadt bezahlen“, ärgert sich Bäumges.

(StadtSpiegel)