Wandputz wird auf Asbest überprüft

Wandputz wird auf Asbest überprüft

Die Stadt will mit einer Reihe von Untersuchungen ausschließen, dass in städtischen Bauten Belastungen bestehen durch Asbest in Putz- und Spachtelmassen , die vor 1995 zum Einsatz gekommen sind.

Ein neuer gesetzlicher Grenzwert ist der Auslöser der Untersuchungen.

Schon länger war bekannt, dass einige Baustoffe Asbest in sehr geringen Mengen (meist unter 0,1 Prozent) enthalten, und lange wurde diskutiert, inwieweit solche Baustoffe überhaupt als „asbest-haltig“ gelten können. Eine Modifizierung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe hat den Grenzwert neu gefasst, und danach gilt Material jetzt per Definition als asbest-haltig, wenn ein Gehalt von 0,1 Prozent überschritten wird.

Grundsätzlich besteht keine Gefahr für die Gesundheit der Raumnutzer, wenn die besagten Putz- und Spachtelmassen nicht großflächig beschädigt werden – sprich zum Beispiel der Putz abgeschlagen wird oder die Wandoberfläche mit Hammer oder Bohrern bearbeitet wird.

Um also sicher zu sein, dass keine Belastungen bestehen, wird die Stadt ab sofort bis März 2018 alle im fraglichen Zeitraum errichteten oder veränderten städtischen Bauten auf eine eventuelle Schadstoffbelastung durch diese asbest-haltigen Stoffe in Putz- und Spachtelmassen untersuchen. Danach werden Mieter oder Nutzer der Räumlichkeiten informiert.

Um auch wirklich jede potenzielle Gefährdung bis zum Abschluss der Untersuchungen auszuschließen, werden nun auch alle Nutzer der betroffenen Gebäude von der Stadt darauf hingewiesen, dass das Bohren, Abschlagen, Fräsen oder Abschleifen von Putzschichten untersagt ist – in „unabweisbaren Fällen“ können die Arbeiten von Fachfirmen nach Rücksprache mit der Stadt Willich durchgeführt werden.

(StadtSpiegel)