Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Unsere alternde Gesellschaft wirft unter anderem die Frage auf, wie der Einzelne seinen Lebensabend selber gestalten kann, wenn seine geistigen Fähigkeiten nachlassen.

Es genügt oftmals nicht nur, sich im Kreise der Familie oder mit Freunden zu besprechen. Die Fragen, wie man sicherstellen kann, dass die eigenen Wünsche umgesetzt und der eigene Wille respektiert wird, führt zum Thema der rechtlichen Betreuung sowie zu Begriffen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Ein Vortrag des Bürgervereines Anrath am Mittwoch, 21. Oktober, um 19.30 Uhr im neuen Raum der Geschäftsstelledes Bürgervereins, Kirchplatz 9–11, gibt einen Einblick in die Thematik und zeigt Möglichkeiten auf, wie man die Bestellung eines (fremden) Betreuers durch das Gericht vermeiden kann. Der Eintritt zu der Veranstaltung ist kostenfrei.

(StadtSpiegel)