Nächtlichem „Maler“ droht Anzeige

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Jetzt langt’s: Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird als Straßenbaulastträger Strafanzeige stellen – und zwar wegen „unbefugten Eingriffs und Sachbeschädigung an der Landstraße“.

Die Vorgeschichte: Das Linksabbiegen musste auf der L 29 an der Einmündung Hoerenweg im Zusammenhang mit dem Aufstellen der Ampeln an den A44-Ab- und Zufahrten in Neersen verboten werden – die Unfallhäufung an dieser Stelle machte das notwendig.

Also wurde zum Zeichen des Verbots eine durchgezogene Linie auf die Straße aufgebracht. Was offensichtlich jemandem nicht passte, der dann wiederholt heimlich und vermutlich im Schutze der Dunkelheit die weiße, durchgezogene Linie übermalt hat. Es sollte halt so aussehen, als sei das Abbiegen in den Hoerenweg und das Fahren aus dem Hoerenweg nach links Richtung Kreuzung Schwarzer Pfuhl erlaubt.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat deshalb mehrmals die Markierung wiederherstellen lassen müssen. Unlängst erneut: Jetzt ist die Markierung wieder in Ordnung – und das hoffentlich für immer.

Auch, weil mehrere Autofahrer, die nachmittags in Richtung Schwarzer Pfuhl von der Autobahn kommend ohnehin im Stau stehen, sich bei der Straßenverkehrsbehörde darüber beschwert haben, dass der Rückstau wegen der Linksabbieger in den Hoerenweg (diese müssen erst den Gegenverkehr vorbei lassen) immer länger wurde.

(StadtSpiegel)