Mehr und länger feiern

Mehr und länger feiern

Schützenplatz in Willich, Jahnplatz in Schiefbahn, Martinsplatz in Anrath oder Minoritenplatz in Neersen – auf diesen öffentlichen Flächen für Feiern aller Art (dazu zählen auch weitere Plätze in der Stadt Willich) dürfen zukünftig 18 statt bislang zehn Veranstaltungstage pro Jahr zugelassen werden, bei denen es zu einer Überschreitung der bundesweit gültigen Lärm-Immissionsrichtwerte kommt.

Das hat NRW-Umweltminister Johannes Remmel am Montag bei einer Telefon-Pressekonferenz verkündet, an der auch die Willicher Nachrichten teilgenommen haben. Der geänderte Erlass zum Umgang mit Freizeitlärm wurde zuvor ausführlich mit den betroffenen Kreisen erörtert und abgestimmt.

 Die Neuregelung des Freizeitlärm-Erlasses ist vor allem für Schützen- und Volksfeste gedacht.
Die Neuregelung des Freizeitlärm-Erlasses ist vor allem für Schützen- und Volksfeste gedacht. Foto: max

Zentraler Punkt der Neuregelung ist die Möglichkeit, die Zahl der sogenannten seltenen Veranstaltungen (beispielsweise Schützen- und Volksfeste) von zehn auf 18 pro Freizeitanlage (Platz) zu erhöhen. Die Kommunen erhalten damit die Möglichkeit, flexibler Veranstaltungen, bei denen eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zugelassen ist, zu genehmigen. Da die Lärm-Immissionsrichtwerte, die seit 2009 bundesweit gültig sind, weiterhin als Beurteilungsmaßstäbe angesetzt werden, bleibe laut Remmel auch der notwendige Anwohnerschutz gewahrt.

„Der Erlass verfolgt das Ziel, einen Ausgleich zwischen den Interessen an Freizeitgestaltung und dem Bedürfnis nach Ruhe zu finden. Mit der Änderung des Erlasses kommen wir dem Wunsch der Kommunen nach mehr Flexibilität bei der Genehmigung von Veranstaltungen nach“, so der Minister. Die Stadt Willich kann daneben nicht nur mehr Veranstaltungstage genehmigen, sondern außerdem zusätzlich 120-minütige Verlängerungen in den Nachtstunden zulassen (24 statt 22 Uhr bzw. 2 statt 24 Uhr).

Allerdings rät der Minister den Kommunen, die betroffenen Anwohner mit ins Boot zu holen. Städten, die über eine Ausweitung von Veranstaltungen nachdenken, empfiehlt er, dies in einem entsprechenden Konzept zu Jahresbeginn darzustellen, in dem Art und Anzahl aller geplanten Veranstaltungen aufgeführt sind. Zudem sollen die Kommunen die Einwohner mit Öffentlichkeits-Beteiligungen in die Aufstellung der Veranstaltungskonzepte einbeziehen.

(StadtSpiegel)