IHK: Verkaufsoffene Sonntage stärken

IHK: Verkaufsoffene Sonntage stärken

Ein Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die Innenstadtstärkung ein legitimer Grund für Ladenöffnungen sei.

Um verkaufsoffene Sonntage hat es in den vergangenen Monaten kontroverse Diskussionen gegeben. Vor allem der sogenannte Anlassbezug hat Werbegemeinschaften und Kommunen Kopfzerbrechen bereitet. Damit könnte bald Schluss sein. Ein Rechtsgutachten zum Ladenöffnungsgesetz, das unter anderem von IHK NRW, dem Zusammenschluss der Kammern in Nordrhein-Westfalen, beauftragt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Anlassbezug keine zwingende Vorgabe für eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen darstellt.

Zum Hintergrund: Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist durch das Grundgesetz als Regelfall geschützt, so dass auch der Handel normalerweise nicht öffnen darf. In NRW sieht das aktuelle Ladenöffnungsgesetz vor, dass viermal im Jahr eine Ausnahme gemacht werden kann. Dies aber nur dann, wenn ein entsprechender Anlass in Form eines Marktes oder Festes vorliegt.

„Allerdings stellen die Gerichte zunehmend höhere Anforderungen an den Anlassbezug“, sagt IHK-Vizepräsident Rainer Höppner. „Auch im Kreis Viersen hat die Rechtsprechung dazu in den letzten Monaten zu erheblicher Verunsicherung geführt. Deshalb sollte das Gutachten die grundgesetzlichen Anforderungen an die Rechtfertigung von Ladenöffnungen näher beleuchten und so der Landesregierung helfen, das Ladenöffnungsgesetz zu novellieren.“

Die jetzt vorgelegte Studie zeigt, dass der derzeit geforderte Anlassbezug in Form eines Festes oder Marktes nur eine Möglichkeit zur Rechtfertigung von Ladenöffnungen ist. Daneben könnten laut Gutachten unter dem Stichwort „Gemeinwohlorientierung“ auch andere Gründe als Legitimation für weitergehende Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen berücksichtigt werden – zum Beispiel das Ziel, die Innenstädte und den dortigen Einzelhandel zu stärken. „Vor allem dieser Aspekt ist mit Blick auf den verschärften Wettbewerb des stationären Handels mit dem Onlinehandel nicht zu unterschätzen“, betont Andree Haack, Geschäftsführer Existenzgründung und Unternehmensförderung bei der IHK Mittlerer Niederrhein und Federführer Handel für die nordrhein-westfälischen IHKs. „Und dann müssten wir nicht mehr länger über Besucherprognosen und Ausdehnung der Geltungsbereiche diskutieren. Davon würden der Handel, die Innenstädte und auch die Bürger profitieren.“

Das Gutachten ist erstellt worden im Auftrag der IHK NRW e.V. in Kooperation mit den IHKs und IHK-Arbeitsgemeinschaften weiterer Länder. Das Rechtsgutachten zu den gesetzgeberischen Spielräumen bei der Regelung von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen ist im Internet zu finden: www.ihk-nrw.de .

(StadtSpiegel)