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Hunde im Wald anleinen

Hunde im Wald anleinen

Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen bittet gemeinsam mit der Kreisjägerschaft Viersen darum, Hunde auch in der freien Natur grundsätzlich anzuleinen. Das ist besonders aus Rücksicht auf wild lebende Tiere und ihren Nachwuchs erforderlich.

Über alle Verhaltensregeln für das Spazierengehen mit Hunden in Ortschaften und in der freien Natur informiert die untere Naturschutzbehörde in einer Neuauflage ihrer Broschüre „Informationen für Hundehalter“.

Besonders in der sogenannten Brut- und Setzzeit, die von Anfang/ Mitte April bis etwa Mitte Juli dauert, sollten Hunde nicht von der Leine gelassen werden.

„In den vergangenen Jahren beobachten wir zum Beispiel einen dramatischen Rückgang von Bodenbrütern wie Kiebitz und Feldlerche. Das Stöbern von frei laufenden Hunden führt dazu, dass die Elterntiere das Nest verlassen und das Gelege oder gar die Jungvögel auskühlen oder auch den Rabenkrähen zum Opfer fallen“, sagt Hermann-Josef Steger, Kreisjagdberater. „Vielfach werden Wildtiere auch von nicht angeleinten Hunden gehetzt, geben ihre Deckung auf und werden Opfer von Beutegreifern oder von Kraftfahrzeugen beim Überqueren von Verkehrswegen. Die Kreisjägerschaft möchte daher vor allem für den Schutz der Wildtiere sensibilisieren und appelliert, Hunde in der freien Natur grundsätzlich anzuleinen.“

„Das Anliegen der Kreisjägerschaft und des Naturschutzbundes haben wir im Rahmen der Neuauflage unseres Flyers gerne aufgegriffen“, sagt Umweltdezernent Andreas Budde. „Geplant ist auch eine bürgerfreundlichere Ausschilderung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete mit entsprechenden Zusatzinformationen.“

„In den Naturschutzgebieten sowie in bebauten Gebieten und solchen mit Publikumsverkehr (beispielsweise Fußgängerzonen, in Parks und Grünanlagen oder ähnlichem) besteht im gesamten Kreisgebiet eine generelle Anleinpflicht“, sagt Philippe Niebling, Sachbearbeiter der unteren Naturschutzbehörde. Auf Kinderspielplätzen gelten strengere Richtlinien: Hier heißt es: Für Hunde verboten.

Der Kreis führt verstärkt Kontrollen in den Schutzgebieten durch.

Der aktuelle Flyer kann im Downloadbereich (Buchstabe „H“) der Kreis-Webseite heruntergeladen werden.

(StadtSpiegel)